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Woran sich beide Seiten halten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferbedingungen für die Belieferung gewerblicher Kunden mit Obst, Gemüse und Eiern — von der Bestellannahme bis zur Mängelrüge.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Grünich, Inh. Kerem Atas, Sonnenweg 91, 22045 Hamburg (nachfolgend „wir“ oder „Grünich“) an unsere Kunden.

(2) Wir liefern ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Verbraucherschützende Vorschriften — insbesondere das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen — finden auf unsere Lieferbeziehungen daher keine Anwendung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unseres Sortiments auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Über diese Website kann nicht bestellt werden.

(2) Bestellungen erfolgen über die Grünich App, über Ihren festen Ansprechpartner in der Disposition, telefonisch unter +49 174 3124544 oder per E-Mail an info@grünich.de.

(3) Mit der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung bestätigen oder die Ware ausliefern.

(4) Bestellungen, die bis 18:00 Uhr bei uns eingehen, berücksichtigen wir in der Regel für den folgenden Liefertag. Eine Zusage ist damit nicht verbunden; maßgeblich bleibt die Verfügbarkeit der Ware am Markt.

§ 3 Preise

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Obst und Gemüse werden als Tagespreise gehandelt; Preise aus Preislisten, Angeboten oder früheren Lieferungen gelten nur für die jeweils bezeichnete Lieferung.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Ein etwaiger Mindestbestellwert sowie etwaige Liefer- oder Gebindegebühren werden im Angebot bzw. in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen.

(4) Bei Ware, die nach Gewicht abgerechnet wird, ist das bei der Kommissionierung festgestellte Gewicht maßgeblich. Handelsübliche Abweichungen bei Gewicht, Stückzahl und Kaliber bleiben vorbehalten.

§ 4 Lieferung, Liefergebiet und Gefahrübergang

(1) Wir liefern mit eigenen Fahrzeugen im Umkreis von rund 120 Kilometern um unseren Sitz in Hamburg. Lieferungen außerhalb dieses Gebiets bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Angegebene Lieferzeitpunkte sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm zur Entgegennahme bestimmte Person am vereinbarten Anlieferort über. Ist niemand zur Entgegennahme bereit, geht die Gefahr mit dem vereinbarungsgemäßen Abstellen am benannten Anlieferort über.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(5) Die Ware ist unmittelbar nach Anlieferung sachgerecht zu kühlen und zu lagern. Für Qualitätsverluste, die auf einer Unterbrechung der Kühlkette nach Gefahrübergang beruhen, haften wir nicht.

§ 5 Zahlung und Verzug

(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; insbesondere schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Menge, Beschaffenheit und vereinbarte Eigenschaften zu untersuchen (§ 377 HGB).

(2) Wegen der leichten Verderblichkeit von Obst und Gemüse sind offensichtliche Mängel, Transportschäden sowie Mengen- und Falschlieferungen sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein zu vermerken und uns spätestens am Anlieferungstag anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

(4) Beanstandete Ware ist bis zur Klärung sachgerecht gekühlt aufzubewahren und uns auf Verlangen zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Wird die Rügepflicht verletzt, gilt die Ware als genehmigt.

§ 7 Mängelansprüche

(1) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Gutschrift.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Eine Beschaffenheitsgarantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet haben. Angaben zu Herkunft, Sorte, Kaliber und Handelsklasse sind Beschaffenheitsangaben, keine Garantie.

(4) Natürliche Schwankungen in Farbe, Größe, Reifegrad und Geschmack sind bei Naturprodukten kein Mangel, solange die vereinbarte Handelsklasse eingehalten ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; wir nehmen diese Abtretung an.

(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

(4) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen frei.

§ 9 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Übrigen haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Ernteausfälle, außergewöhnliche Witterungsereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung sowie Energie- oder Verkehrsstörungen — befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Lieferungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026